Illegale Verfolgung
Trotz des gesetzlichen Schutzes mehren sich in den letzten Jahren wieder Meldungen über illegale Greifvogelverfolgung. Schussverletzungen durch Schrot, Diabolos sowie Fallenverletzungen und gezielte Vergiftungen sind hier besonders zu nennen.
Jede Schussverletzung oder Fallenverletzung muss angezeigt werden, da es sich um eine Straftat handelt! Wird mir ein Tier vorgestellt, bei dem eine Schussverletzung nachgewiesen wird, wird der Fall zuerst bei der Polizei gemeldet und dann bei der Stabsstelle für Umweltkriminaliät in Düsseldorf. Die genaue Auffundsituation ist hier von großer Bedeutung. So werden Fundort, Datum, genaue Uhrzeit und die Personalien des Finders gemeldet. Sie leisten durch Ihre Mithilfe so einen großen Beitrag gegen die Umweltkriminalität.
Es wurden bereits Fälle von insgesamt 10 Greifvogelarten erfasst:
>> Rohrweihe, Wiesenweihe, Kornweihe, Rotmilan, Mäusebussard, Habicht, Sperber, Baumfalke, Wanderfalke, Turmfalke
Röntgenbild eines angeschossenen Baumfalkens
Auf dem Röntgenbild ist ein deutlicher Humerusdurchschuss (Oberarmflügel) zu sehen, sowie das Geschoss im Thorax (Brustkorb)
Bei diesem Baumfalken ist die Tat besonders traurig, da es sich hier um eine sehr bedrohte Greifvogelart handelt. Ob es sich hier um eine Verwechslung mit einem anderen Vogel handelte bleibt ungewiss. Der Fundort dieses Baumfalkens war in Tönisvorst an der Breslauer Straße.
Röntgenbild eines angeschossenen Sperberweibchens
Áuf dieses Sperberweibchen auf dem Röntgenbild oben wurde mit Schrot geschossen. Der Flügel wurde zerschossen, das Tier dadurch lebensgefährlich verletzt. Der Sperber musste mit dieser schweren Verletzung leider euthanasiert werden. Der Fundort dieses Sperbers war in Grevenbroich/Ramrath auf dem Feld.
Sperberweib Baumfalke
Sehr traurig, beide Tiere könnten noch leben. Der Sperber links im Bild wurde in Mönchengladbach an der Dohrer Straße aufgefunden. Der Baumfalke wurde in Tönisvorst an der Breslauer Straße aufgefunden.
so sehen z.B. die Projektile aus: Hier Flachkopf- und Spitzkopfdiabolos
Leider sind Schwarzmilane und Rotmilane Abschüssen stärker ausgesetzt als andere Greifvogelarten. Da sie teils besonders nah an Siedlungen heran kommen und zudem langsame Flieger sind, lassen sie sich sehr „leicht“ erschiessen.
Verfolgung von Greifvögeln unter anderem durch Fallen:
Die Verfolgung richtet sich in erster Linie gegen Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Mäusebussard und Milan. Besonders der Habicht ist das Hauptziel illegaler Nachstellung durch Brieftauben- und Hühnerhalter. Es ist sicherlich mehr als ärgerlich, wenn der Habicht wertvolle Brieftauben tötet oder in der Hühnerfarm Schaden anrichtet. Trotzdem hat er seinen Platz in der Natur und ein Recht zu leben. Habichte werden oft gezielt mit einer lebenden Locktaube mittels Habichtfangkorb gefangen. Die Benutzung solcher Fallen ist strafbar. Siehe hier ein Fall in Rheinberg 2010 : http://www.komitee.de/index.php?rheinberg012010
Weiter kann es zum Fang von Greifvögeln mittels Schlagfallen kommen.
Auch Jäger sind schon öfter negativ aufgefallen und wurden durch das Komitee gegen den Vogelmord e.V. auf frischer Tat ertappt >> auch hier in unserer Nähe gibt es immer wieder Fälle, siehe im Jahr 2009 in Heinsberg: http://www.komitee.de/index.php?heinsberg2009
Fallenverletzungen: Besonders auffällig sind z.B. stumpf durchgeschlagene Mittelfüße oder mehrere fehlende Fußglieder.
Fundort dieses Turmfalken in Mg-Rheindahlen an der Straße Grießbarth.
Turmfalke mit zertrümmerten Beinen
Mäusebussard mit zertrümmerten Füßen durch ein Schlageisen
Krähenmassenfallen:
Eine perfekt getarnte Falle für Habichte: Wer genau schaut, sieht zwar vorne an die zwei Hühner im Stall, aber ganz hinten, hängt ein Habicht am Gitter fest. Er versucht verzweifelt wieder raus zu kommen. Ein zweites Bild zeigt eine Nahaufnahme.
das ist der Einflug in die große Falle. Der Habicht oder die Krähen fliegen hinein, kommen aber durch die Öffnung nicht mehr heraus
Das Betreiben von Krähenmassenfallen ist verboten, da es sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturgesetz handelt. Wenn Ihnen lieber Leser, solch ein ähnlicher Hühner- oder Fasanenverschlag etc. schon mal beim Spazierengehen aufgefallen ist, so nehmen Sie doch bitte sofort zum Komitee gegen den Vogelmord e.V. Kontakt auf. Es werden dann Profis schauen, ob es sich um eine illegale Einrichtung handelt. Es muss immer die Polizei gerufen werden, da es sich um eine Straftat handelt. Da es sich bei den Betreibern der Fanganlagen in der Regel um Jäger handelt, werden entsprechende Strafverfahren wie hohe Geldstrafen und der Entzug des Jagdscheines die Folge sein.
Die illegalen Greifvogelverfolgungen häufen sich insbesondere in der Winterzeit, da die Greifvögel unter Hunger leiden und besonders leicht zu ködern sind.
Weitere Infos ganz aktuell aus Duisburg >> http://www.komitee.de/index.php?duisburg
Hier das befreite Habichtweibchen: Sie trägt einige Blessuren im Gesichtsbereich davon. Eigentlich hätte Sie sterben sollen, doch die Rettung kam in letzter Minute. Der Habicht hat sich in Panik durch mehrfache Ausbruchsversuche das Gesicht am Stallgitter verletzt.
Tötung durch gezielte Vergiftungen von Greifvögeln:
vergiftetes junges Mäusebussardweib
Vorberichtlich fiel plötzlich ein Greifvogel aus einem Baum zu Boden. Der Fundort dieses vergifteten Mäusebussardes war in Korschenbroich, nähe Herzbroich am Feld.
Finder nahmen den Bussard auf, doch auf dem Weg zu mir verstarb der Bussard bereits. Starkes Speicheln, wie im gezeigten Bild oben, kann u.a. ein Zeichen auf Vergiftung sein.
Leider werden immer wieder Greifvögel mit speziellen, schnellwirksamen Giften gezielt getötet. Besonders häufig wird das Insektizid Carbofuran (in Deutschland nicht zugelassen) bei verendeten Greifvögeln nachgewiesen. Besonders in der Winterzeit lassen sich bestimmte Greifvögel, wie Mäusebussarde und Milane einfach mit vergiftetem Fleisch ködern; Siehe Foto. Es handelt sich in der Regel um verschieden farbige Granulate.
Carbofuran wirkt auf das Nervensystem. Es kann zur Verstärkung des Tränen- und des Speichelflusses sowie Bronchialsekretion kommen. Auch sind Lähmungen der Atemwege möglich, sowie niedriger Blutdruck und schließlich Herz-Kreislaufversagen.
Lockvögel:
Taube mit gestutzem Flügel
Tauben (gerne auch weiße) werden leider häufiger illegaler Weise als Lockvogel benutzt. Lebende Vögel als Lockvogel zu benutzen, um andere Vögel damit einzufangen, ist absolut verboten. Häufig geht der Täter hin und schneidet dem Tier das Flügelgefieder ab, damit es im Falle einer Flucht nicht weit kommt.
Eine Rabenkrähe als Lockvogel
(Beide gezeigten Lockvögel sind unverletzt und liegen lediglich für eine bestehende Federkorrektur in Ìnhalationsnarkose, damit sie schneller durchmausern werden)
Falls Sie irgendwann mal einen Vogel durch Zufall in die Hände bekommen, dann melden Sie sich bitte umgehend beim Komitee gegen den VOgelmord e.V.. Der Fundort des Tieres ist hier besonders wichtig, um weitere Recherchen durchführen zu können. Bei dem Fall der Taube und der Krähe handelt es sich um erfolgreich geflohene Tiere.
Mehr Infos zum Thema Greifvogelverfolgung lesen Sie hier:
















