Freilassung
Die Freilassung ist das eigentliche Ziel des Greifvogelschutzes. Der Vogel muss wieder zurück in die Freiheit, er muss fliegen, das ist ein großer und wichtiger Teil seines Lebens.
Turmfalke im Flug
Der Vogelpflegling muss kurz vor der Auswilderung vollständig genesen sein, und ausreichender Muskelaufbau muss hierbei garantiert sein. Um den richtigen Zeitpunkt für die Freilassung zu erkennen, muss man viel Erfahrung haben und das Verhalten der einzelnen Individuen genauestens kennen.
Sofern es realisierbar ist, bringe ich den gesund gepflegten Patienten gerne wieder zu seinem Fundort zurück, damit er einen guten Start im bekannten Revier hat. Besonders hilfreich ist es, wenn Jungvögel wieder zurück zu ihrer Familie gebracht werden können oder wenn sehbehinderte Eulen wieder im angestammten Revier frei gelassen werden.
Bei Interesse können Sie gerne mit mir nach vorheriger Rücksprache bei der Freilassung dabei sein. Ich lasse Taggreifvögel überwiegend vormittags am Wochenende frei, damit diese den ganzen Tag Zeit haben, sich zu orientieren und sich im Revier zurecht zu finden.
kurz vor der Freilassung eines Habichts
Steinkäuze werden in entsprechend ausgewählten Revieren angesiedelt, in denen meistens auch spezielle Röhren angebracht sind. Bei der Steinkauzfreilassung hilft mir jedes Jahr Herr Gerhard Maas (NABU).
Freilassung Steinkäuze
Kurz vor der Freilassung eines Turmfalken
Endlich wieder in die Freiheit
Freilassung Habicht
Freilassung Mäusebussard
Freilassung Wespenbussard
Freilassung Sperberjungtier
kurz vor der Freilassung eines Waldkauzes
da fliegt ein weiterer junger Waldkauz schnell in die Freiheit












