Freilassung

Die Freilassung ist das eigentliche Ziel des Greifvogelschutzes. Der Vogel muss wieder zurück in die Freiheit, er muss fliegen, das ist ein großer und wichtiger Teil seines Lebens.

                                           

                                                

 

 Turmfalke im Flug

 

Der Vogelpflegling muss kurz vor der Auswilderung vollständig genesen sein, und ausreichender Muskelaufbau muss hierbei garantiert sein. Um den richtigen Zeitpunkt für die Freilassung zu erkennen, muss man viel Erfahrung haben und das Verhalten der einzelnen Individuen genauestens kennen.

Sofern es realisierbar ist, bringe ich den gesund gepflegten Patienten gerne wieder zu seinem Fundort zurück, damit er einen guten Start im bekannten Revier hat. Besonders hilfreich ist es, wenn Jungvögel wieder zurück zu ihrer Familie gebracht werden können oder wenn sehbehinderte Eulen wieder im angestammten Revier frei gelassen werden.

Bei Interesse können Sie gerne mit mir nach vorheriger Rücksprache bei der Freilassung dabei sein. Ich lasse Taggreifvögel überwiegend vormittags am Wochenende frei, damit diese den ganzen Tag Zeit haben, sich zu orientieren und sich im Revier zurecht zu finden.

Freilassung Habicht                                              

  kurz vor der Freilassung eines Habichts

 

Steinkäuze werden in entsprechend ausgewählten Revieren angesiedelt, in denen meistens auch spezielle Röhren angebracht sind. Bei der Steinkauzfreilassung hilft mir jedes Jahr Herr Gerhard Maas (NABU).

                                                    

                                                                         Freilassung Steinkäuze

Kurz vor der Freilassung eines Turmfalken

 

Endlich wieder in die Freiheit

 

 

Freilassung Habicht

 

Freilassung Mäusebussard

 

 

Freilassung Wespenbussard

 

 Freilassung Sperberjungtier

 

kurz vor der Freilassung eines Waldkauzes

 

 

da fliegt ein weiterer junger Waldkauz schnell in die Freiheit